Express-Baukasten für die Satzung Ihres gemeinnützigen Vereins

In wenigen Klicks die Satzung für Ihren gemeinnützigen Verein erstellen

Für die Gründung eines eingetragenen Vereins muss eine Satzung erstellt und durch die Gründungsmitglieder (mindestens sieben Personen) beschlossen werden. Diese Satzung ist sozusagen die Verfassung des Vereins. Es ist wichtig, dass die aktuellen rechtlichen Vorgaben in der Satzung eingehalten werden. Wenn die Satzung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wird die Eintragung im Vereinsregister abgelehnt.

Mit dem Express-Baukasten von der Bundesnotarkammer können Sie eine Vereinssatzung für einen gemeinnützigen Verein auf Basis der Mustersatzung des Bundesministeriums der Justiz mit nur wenigen Klicks und Angaben erstellen und herunterladen.

So funktioniert der Express-Baukasten für die Vereinssatzung

Sie beantworten nacheinander vier Fragen zu Ihrem Verein. Auf der Basis Ihrer Antworten wird die Mustersatzung für Vereine des Bundesministeriums der Justiz automatisch für Ihren Verein angepasst und für Sie zum Download als PDF zur Verfügung gestellt. Dieses Satzungsdokument können Sie in der Gründungsversammlung zum Beschluss vorlegen. Danach wenden Sie sich mit diesem Satzungsdokument und dem Gründungsprotokoll an Ihre Notarin oder Ihren Notar, die/der die Vereinsregisteranmeldung vorbereitet und die erforderlichen Unterschriftsbeglaubigungen durchführt. Ihre Notarin oder Ihr Notar übernimmt für Sie gerne auch die Einreichung zum Vereinsregister.

Wie die Anmeldung abläuft und was Sie bei der Gründung und Anmeldung Ihres Vereins noch beachten müssen, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt hier. Übrigens: Ihre Notarin oder Ihr Notar unterstützt Sie gerne von Anfang an, sodass Sie sich voll und ganz auf das Vereinsleben konzentrieren können.

01

Welchen Namen hat Ihr Verein?

Den Namen für Ihren Verein können Sie frei wählen, wenn Sie einige Rahmenbedingungen beachten.
Den Zusatz „e. V.“ müssen Sie nicht angeben, er wird in Ihrer Satzung automatisch ergänzt.

02

An welchem Ort sitzt Ihr Verein?

Tragen Sie hier den Ort ein, an dem Ihr Verein seinen Sitz haben soll. Befindet sich dieser in einer Stadt, geben Sie bitte auch den Stadtteil oder den Straßennamen an.

03

Was fördert Ihr Verein?

Der satzungsmäßige Zweck Ihres gemeinnützigen Vereins ist die Förderung eines bestimmten Objekts oder Themas. Der Gesetzgeber hat förderfähige Zwecke definiert. Bitte wählen Sie den für Ihren gemeinnützigen Verein passenden Zweck aus. Die Auswahl erfolgt in zwei Schritten. Zuerst wählen Sie das allgemeine Themenfeld und danach den konkreten Förderzweck. In Ihre Satzung fügt das Tool automatisch den passenden, vollständigen Text nach § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung ein.

04

Was tut Ihr Verein?

Hier können Sie in Ihren eigenen Worten beschreiben, mit welchen Tätigkeiten und Maßnahmen Sie den Zweck Ihres Vereins verwirklichen wollen:

Der Satzungszweck Ihres Vereins wird insbesondere verwirklicht durch


Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Beispielen für Tätigkeiten und Maßnahmen:

  • Kongresse, Tagungen, Expertenaustausch
  • Konzerte, Ausstellungen, Aufführungen
  • Events und Veranstaltungen
  • Networking, Pressearbeit, Öffentlichkeitsarbeit
  • Forschung, Studien, Projekte
  • Turniere, Meisterschaften, Wettbewerbe
  • Seminare, Kurse, Coaching, Training
  • Beratung, Begleitung, Förderung von Personen
05

Was soll bei der Auflösung, Aufhebung oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke passieren?

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft. Welcher Förderzweck soll für diesen Fall in der Satzung vorgesehen werden?




Herzlichen Glückwunsch!

Sie haben Ihre Vereinssatzung erfolgreich erstellt! Mit dieser Satzung können Sie die Gründungsversammlung einberufen. Vergessen Sie nicht, dass die Satzung vor dem Notartermin von sieben Vereinsmitgliedern unterschrieben werden muss. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Informationsseite zur Vereinsgründung.