Die Rechtsform des Vereins wählen: „e. V.“ oder nicht?
Eine erste wichtige Frage ist die passende Rechtsform für Ihren Verein.
1. Eingetragener Verein (e. V.):
Ein eingetragener Verein trägt die Kennzeichnung „e. V.“ und wird – wie der Name bereits vermuten lässt – in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen.
Für den Rechts- und Geschäftsverkehr ist der Umgang mit dieser Vereinsform einfach, da alle maßgeblichen Informationen im Vereinsregister einsehbar sind und man sich auf die Richtigkeit dieser Angaben verlassen darf.
Auch für die Mitglieder des Vereins und den Vorstand hat diese Vereinsform erhebliche Vorteile, da grundsätzlich der Verein haftet, nicht dagegen seine Mitglieder oder der Vorstand.
2. Nicht eingetragener Verein:
Ein nicht eingetragener Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen.
Die Vereinsverhältnisse sind für den Rechts- und Geschäftsverkehr daher unklar. Vorstand, Mitglieder, Befugnisse oder sonstige Fragen müssen stets individuell durch die Vorlage von Dokumenten nachgewiesen werden.
Bei nicht eingetragenen Vereinen droht eine weitgehende persönliche Haftung: Handeln Sie für den nicht eingetragenen Verein, etwa weil Sie dessen Vorstand sind, haften Sie unter Umständen persönlich. Selbst für passive Mitglieder, die nicht für den Verein handeln, besteht die Gefahr einer persönlichen Haftung, wenn der nicht eingetragene Verein schwerpunktmäßig wirtschaftlich tätig wird.